Zentral-KODA-Wahlordnung Nordrhein-Westfalen

Die Zentral-KODA wirkt mit bei der Sicherung der Einheit und Glaubwürdigkeit des kirchlichen Dienstes in allen Diözesen und für alle der Kirche zugeordneten Einrichtungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz. Die Bistümer entsenden insgesamt 14 Vertreter der Dienstgeber und 14 Vertreter der Dienstnehmer: aus Nordrhein-Westfalen sind es je drei. Die Dienstnehmervertreter werden von allen KODAen in Nordrhein-Westfalen gewählt.

Die Wahlordnung als pdf-Datei zum Download.

Amtsblätter der (Erz-)Bistümer

Bistum Aachen (Die Sammlung der Amtsblätter liegt als pdf-Dateien vor.)

Bistum Essen (Die Sammlung der Amtsblätter liegt als pdf-Dateien vor.)

Erzbistum Köln (Die Sammlung der Amtsblätter liegt als pdf-Dateien vor.)

Bistum Münster (Die Sammlung der Amtsblätter liegt als pdf-Dateien vor.)

Erzbistum Paderborn (Die Sammlung der Amtsblätter liegt als pdf-Dateien vor.)

KODA-Ordnung Nordrhein-Westfalen

Die katholische Kirche hat das verfassungsrechtlich anerkannte Recht, die Arbeitsverhältnisse im kirchlichen Dienst als ihre Angelegenheit selbständig zu ordnen. In der Grundordnung des kirchlichen Dienstes haben die Bischöfe in Deutschland festgelegt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen zu beteiligen sind. Dies geschieht in Kommissionen zur Ordnung des diözesanen Arbeitsrechts und in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritsverbandes.

KODA-Wahlordnung

Bis zur Amtsperiode 2021-2026 wurden die Mitglieder der KODA-Mitarbeiterseite in jeder der fünf (Erz-)Diözesen in NRW  per Urwahl  gewählt. Mit Wirkung zum 1.1.2025 tritt – zunächst befristet für die Amtsperiode von 2027 bis 2031 – eine neue Wahlordnung in Kraft, die einen Systemwechsel vornimmt. Danach werden die Mitglieder der KODA-Mitarbeiterseite in  diözesanen Wahlversammlungen durch Delegierte gewählt, die von den Mitarbeitervertretungen entsandt werden.

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