Beschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 ZAK-Ordnung

mit Wirkung auf die Arbeitsverhältnisse im kirchlichen Dienst in den (Erz-)Diözesen in Nordrhein-Westfalen gem. § 2 KAVO

Die Zentrale Arbeitsrechtliche Kommission (ZAK)

Im System des Dritten Weges gibt es seit 1.1.1999 auf Bundesebene die Zentrale Arbeitsrechtliche Kommission (ZAK), ehemals Zentral-KODA.

Sie ist für die Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geltungsbereich der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse zuständig. Ihre Aufgabe ist die „Sicherung der Einheit und Glaubwürdigkeit des kirchlichen Dienstes in allen Diözesen und für alle der Kirche zugeordneten Einrichtungen“.

Die Zentrale Arbeitsrechtliche Kommission ist damit auch für alle kirchlichen Einrichtungen in den fünf nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen zuständig, deren Arbeitsvertragsrecht von der Regional-KODA geregelt wird.

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