Die Kommission ist paritätisch besetzt mit je 15 Vertreterinnen und Vertretern der Dienstgeber und der Mitarbeitenden. Letztere werden in einer Urwahl von den ca. 60.000 Wahlberechtigen gewählt – drei je (Erz-)Diözese. Seit Dezember 2016 haben die Gewerkschafte zwei Plätze auf der Mitarbeiterseite.
Die Entsendeordnung für die Vertreter der Gewerkschaften als pdf-Datei zum Download.