ZAK-Wahlordnung Nordrhein-Westfalen

Die Zentrale Arbeitsrechtliche Kommission (ZAK) wirkt mit bei der Sicherung der Einheit und Glaubwürdigkeit des kirchlichen Dienstes in allen Diözesen und für alle der Kirche zugeordneten Einrichtungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz.

Die Bistümer entsenden insgesamt 14 Vertreter der Dienstgeber und 14 Vertreter der Dienstnehmer: aus Nordrhein-Westfalen sind es je drei. Die Dienstnehmervertreter werden von allen KODAen in Nordrhein-Westfalen gewählt.

Die Wahlordnung als pdf-Datei zum Download.

Die Ordnung der Zentralen Arbeitsrechtliche Kommission (ZAK-Ordnung) finden Sie hier zum Download.

 

 

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