Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 wurde das Landesreisekostengesetz Nordrhein-Westfalen (LRKG) in Bezug auf Auslandsdienstreisen geändert. Die Anlage 15 KAVO orientiert sich aus steuerrechtlichen Gründen sehr eng am LRKG. Daher erfolgte eine Anpassung des § 14 Anlage 15 KAVO an die neu gefasste Referenzregelung im LRKG (Beschluss im Wortlaut).
Die Beschlüsse der Regional-KODA NW
Die Angleichung der besonderen Stufenregelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst in § 1 Abs. 4 Anlage 29 KAVO an die allgemeinen Stufenregelungen in § 24 KAVO erfolgte bereits mit Wirkung zum 1. Oktober 2024.
In der Anlage 30 KAVO gelten besondere Regelungen für die Arbeitsverhältnisse beim Katholischen Medienhaus in Bonn, das umstrukturiert wurde und nun als „PubliKath GmbH“ firmiert. Die Anlage 30 wurde entsprechend redaktionell angepasst (Beschluss im Wortlaut).
Die Regional-KODA hat beschlossen, den Geltungsbereich der Ordnung für Praktikumsverhältnisse auch auf Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Kindheitspädagogik“ zu erstrecken (Beschluss im Wortlaut).
Für die Ordnung für Studierende in praxisintegrierten dualen Studiengängen wurde für 2026 eine zweistufige Entgelterhöhung rückwirkend zum 1. Januar 2026 und zum 1. Mai 2026 beschlossen (Beschluss im Wortlaut).
Die Regional-KODA NW hat beschlossen, die Bestandteile der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Kommunen, die nicht Gegenstand des Beschlusses der KODA-Sitzung am 11. September 2025 waren, mit Wirkung zum 1. Januar 2026 unverändert in die KAVO zu übernehmen (Beschluss im Wortlaut).
Die Regional-KODA hat beschlossen, Bestandteile der Tarifeinigung 2025 im öffentlichen Dienst der Kommunen in den Tarifverträgen für Auszubildende, Studierende und Praktikant*innen (TVAöD, TVSöD, TVPöD), die nicht Gegenstand des Beschlusses der KODA-Sitzung am 11. September 2025 waren, in die entsprechenden Ordnungen zu übernehmen.
Die Regional-KODA hat die rückwirkende Übernahme der im Jahr 2025 wirksam werdenden Entgelterhöhungen aus der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) vom 6. April 2025 beschlossen. Die Beschlüsse umfassen (Beschluss im Wortlaut):
Die Tätigkeitsmerkmale für Kirchenmusiker wurden mit Wirkung zum 1. November 2025 ergänzt und überarbeitet (Beschluss im Wortlaut).
Die Entgelterhöhungen zum 1. April 2025 wurden analog zu den entsprechenden Tarifverträgen im öffentlichen Dienst beschlossen.
Die Änderungen des Manteltarifvertrages für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen sowie des Gehaltstarifvertrages für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen vom 18. Juli 2025 mit Wirkung zum 1. Januar 2025
Zur Harmonisierung der KAVO-Bestimmungen zur Zusatzversorgung bei der KZVK mit der KZVK-Satzung wurden die Anlage 24 KAVO und die verweisenden Regelungen (§ 35 KAVO) mit Wirkung zum 1. August 2025 neu gefasst.
Mit Wirkung zum 1. August 2025 wurde zur Verwaltungsvereinfachung das Erfordernis der Schriftform in mehreren Fällen in der KAVO und ihren Anlagen durch die Textform ersetzt (Beschluss im Wortlaut).
Mit Wirkung zum 1. Juni 2025 wurden in der KAVO die §§ 6 (Allgemeine Pflichten, Dienstliche Anordnungen), 16 (Arbeitsversäumnis), 29 Abs. 7 (Gehaltsabrechnung) und 40 (Arbeitsbefreiung) geändert. § 40a KAVO (Fortzahlung der Vergütung bei Arbeitsausfall in besonderen Fällen) wurde aufgehoben (Beschluss im Wortlaut).
Die Regional-KODA hat beschlossen, die bislang bis zum 31. Dezember 2024 befristete Erhöhung der Wegstreckenentschädigung für Dienstreisen mit Fahrrädern und zweirädrigen Kfz von 20 Cent/km auf 23 Cent/km zu entfristen (Beschluss im Wortlaut).
