Aktuelles, jüngste Beschlüsse der Kommission

Ausschuss zum Tarifabschluss 2023 eingesetz…

29-03-2023 | Georg Souvignier

Die Regional-KODA NW hat in ihrer Sitzung am 29. März 2023 redaktionelle Änderungen in der KAVO, der Berufsausbildungsordnung, der Praktikantenordnung, der PIA-Ordnung und der Ordnung für duales St ... >>> zum Beitrag

Dienstgeber-Schnellbrief vom 7.12.2022

07-12-2022 | Boris Braukmann

Die Kommission zur Ordnung diözesanen Arbeitsvertragsrechts der (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen (Regional-KODA NW) hat am 7. Dezember 2022 eine Sitzung mittels Videokonferenz durchgeführt und ... >>> zum Beitrag

Weitere Änderungen für den Sozial- und Er…

07-12-2022 | Georg Souvignier

Nach dem Beschluss in der Sondersitzung im November hat die Regional-KODA NW nun auch die Übernahme der übrigen Bestandteile der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst für den Sozial- und Erziehungs ... >>> zum Beitrag

Bestimmungen über Reisekostenvergütung ne…

07-12-2022 | Georg Souvignier

Die Regional-KODA NW hat die Bestimmungen über die Reisekostenvergütung (Anlage 15 KAVO) mit Wirkung zum 1. Januar 2023 neu gefasst. Diese entsprach bisher weitgehend dem Landesreisekostengesetz (LR ... >>> zum Beitrag

Schadenshaftung für Mitarbeiterinnen und M…

07-12-2022 | Georg Souvignier

Mit Wirkung zum 1. Februar 2023 wird die Schadenshaftung für Mitarbeiter bei dienstlich veranlassten Tätigkeiten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bisher galten die gesetzlichen Reg ... >>> zum Beitrag

Aufwertung für den Sozial- und Erziehungsd…

07-12-2022 | Georg Souvignier

Die Inhalte der Tarifeinigung aus dem TV SuE der Kommunen vom Mai 2022 wurden weitgehend in die KAVO übernommen. Abweichend wurde auf die Umwandlungsmöglichkeit der SuE-Zulage in freie Tage verzich ... >>> zum Beitrag

Regional-KODA NW

Die fünf nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn haben eine gemeinsame KODA. Sie beschließt das Arbeitsvertragsrecht für die Beschäftigten in den Einrichtungen kirchlicher Rechtsträger.

Zusammensetzung

Die Kommission ist paritätisch besetzt mit je 15 Vertreterinnen und Vertretern der Dienstgeber und der Mitarbeitenden. Letztere werden in einer Urwahl von den ca. 60.000 Wahlberechtigen gewählt – drei je (Erz-)Diözese. 

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Artikel 9 Grundordnung

Gestaltung der Arbeitsbedingungen im kirchlichen Dienst

(2) Die Zusammenarbeit in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen ist durch das Konsensprinzip geprägt; Beschlüsse bedürfen einer qualifizierten Mehrheit. Die Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeitenden in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen sind durch unmittelbare oder mittelbare demokratische Wahl legitimiert.

(3) Interessengegensätze zwischen Dienstgebern und Mitarbeitenden bei der Festlegung kirchlicher Arbeitsvertragsbedingungen sollen durch Verhandlung und wechselseitiges Nachgeben gelöst werden. Streik und Aussperrung widersprechen diesem Grunderfordernis und scheiden daher aus. …

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