KODA-Wahlordnung

Die Diözesanbischöfe in den fünf nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen setzen den Wahlzeitraum einvernehmlich zeittig vor dem Ende der Amtszeit der Regional-KODA NW fest. In dem Wahlzeitraum finden dann in den einzelnen (Erz-)Diözesen die erforderlichen Wahlhandlungen statt. Sie werden durch jeweils einen diözesanen Wahlvorstand organisiert und verantwortet. Die Wahlvorstände bestehen aus mindestens fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die dieses Amt als Ehrenamt während ihres Dienstes ausüben.

Die Wahlordnung als pdf-Datei zum Download.

 

 

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