Die erforderlichen Wahlhandlungen in den einzelnen (Erz-)Diözesen - einschließlich der Festlegung des Tages der Wahlversammlung - werden durch jeweils einen diözesanen Wahlvorstand organisiert und verantwortet. Die Wahlvorstände bestehen aus mindestens fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die dieses Amt als Ehrenamt während ihres Dienstes ausüben.
Die Wahlordnung in der Fassung bis zum 31.12.2024 als pdf-Datei zum Download.
Die Wahlordnung in der Fassung ab dem 01.01.2025 als pdf-Datei zum Download.