Die Entgelterhöhungen zum 1. März 2024 wurden analog zu den entsprechenden Tarifverträgen im öffentlichen Dienst beschlossen.
Für den Anspruch auf die Höhe der Weihnachtszuwendung sind nun auch Zeiten von Beschäftigungsverboten unschädlich. Wie in der KAVO wird die Besonderheit des Kirchlichen Dienstes nunmehr ausschließlich in der Präambel formuliert.
Die entsprechenden Beschlüsse finden Sie hier:
- Berufsausbildungsordnung (Beschluss im Wortlaut)
- Studierendenordnung (Beschluss im Wortlaut)
- Ordnung für Praktikumsverhältnisse (Beschluss im Wortlaut)
- PiA-Ordnung (Beschluss im Wortlaut)
In der PiA-Ordnung wurde darüber hinaus die Berücksichtigung von verkürzten Ausbildungszeiten bei der Festlegung des Ausbildungsentgelts geregelt.