Aktuelles und Nachrichten aus der Perspektive der Mitarbeiterseite

Hilfstätigkeiten ja, aber keine „einfachsten“ Tätigkeiten mehr

In der Erläuterung zum Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppen 2 bis 7 (handwerkliche Tätigkeiten) heißt es: „Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die keine Vor- oder Ausbildung, aber eine fachliche Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht. Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche erforderlich sind.“ Die Regional-KODA hat am 17. Juni beschlossen, dass „gärtnerische, handwerkliche und sonstige Hilfstätigkeiten“ dieses Tätigkeitsmerkmal erfüllen.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung (§ 48)

Die KAVO regelt nicht nur die Inhalte eines Arbeitsverhältisses mit einer kirchlichen Einrichtung, auch die Bedingungen der Beendigung sind festgeschrieben. Die Kündigung durch die Mitarbeiterin oder den Arbeitgeber ist eine Möglichkeit. Im § 48 sind zwei weitere Möglichkeiten der Beendigung ohne das es einer Kündigung bedarf geregelt: der Auflösungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen und das Erreichen des gesetzlich festgelegten Alters zum Bezug der Regelaltersrente.

Ausschlussfristen in der KAVO

Bei den Ausschlussfristen im § 57 KAVO handelt es sich um Fristen, nach denen arbeitsvertragliche Regelungen unwirksam werden können. Läuft die Ausschlussfrist ab, lassen sich rechtliche Ansprüche des Mitarbeiters oder des Arbeitgebers nicht mehr geltend machen – sie sind dann ausgeschlossen.

Neuregelungen bei den Stufenlaufzeiten

Wird einer Mitarbeiterin eine höherwertige Tätigkeit vorübergehend übertragen, erhält sie für die Dauer dieser Übertragung eine Zulage in Höhe der Differenz zwischen dem bisherigen Entgelt und dem Entgelt, das der höherwertigen Tätigkeit entspricht.

Regelung zur Kurzarbeit in den Vermittlungsausschuss verwiesen

Die Mitarbeiterseite hatte der Dienstgeberseite der Regional-KODA NW im April signalisiert, dass sie aufgrund der durch Covid-19 verursachten Epidemie zeitnah eine Regelung zur Kurzarbeit in die KAVO aufnehmen möchte und dazu unmittelbar die entsprechenden Verhandlungen anstrebt.

Aufwertung der Küsterprüfung

Die Tätigkeitsmerkmale für Küster sind durch die Neubewertung der Küsterrpüfung aufgewertet worden. Küster mit Küsterprüfung waren bisher in die Entgeltgruppe 3 eingruppiert und kommen nun in die EG 4. Die Stufenlaufzeit wird dabei angerechnet. Die Regional-KODA NW hat am 17. Juni einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Arbeitsbefreiung für Exerzitien und bei schwerer Erkrankung von Angehörigen

Die Regional-KODA hat in ihrer Sitzung am 5. Dezember 2019 eine Änderung der Regelung der Arbeitsbefreiung bei schwerer Erkrankung von Angehörigen und für die Teilnahme an Exerzitien (§ 40 Abs. 1 KAVO) beschlossen.

Die bisherige Einschränkung, dass der Freistellungsanspruch um arbeitsfreie Tage innerhalb des Anspruchszeitraums vermindert wird, entfällt ab dem 1. Januar 2020.

Rechtskraft entfaltet der Beschluss mit Veröffentlichung in den jeweiligen Amtsblättern der Diözesen.

Vereinfachung bei Arbeitsbefreiung für Exerzitien und bei schwerer Erkrankung von Angehörigen

Die Regional-KODA hat in ihrer Sitzung am 5. Dezember 2019 eine Änderung der Regelung der Arbeitsbefreiung bei schwerer Erkrankung von Angehörigen und für die Teilnahme an Exerzitien (§ 40 Abs. 1 KAVO) beschlossen.

Ordnung für Schülerinnen in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zur Erzieherin (PiA) beschlossen

Die Regional-KODA NW hat im Frühjahr für „Schülerinnen in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zur Erzieherin nach landesrechtlichen Regelungen“ eine eigene Ordnung über Inhalt, Abschluss und Beendigungdieser Ausbildungsverträge geschaffen (PiA-Ordnung).

Deutliche Aufwertung für „PiA“-Ausbildungsverhältnisse

Ordnung für Schülerinnen in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zur Erzieherin (PiA) beschlossen

Schülerinnen in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zur Erzieherin (PiA) erhalten ab August 2019 ein höheres Ausbildungsentgelt und weitere tarifliche Verbesserungen.

Wegfall des Übergangsgeldes

Unter sehr eng gefassten Bedingungen bestand bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Anspruch auf Zahlung eines Übergangsgeldes,

Neufassung der Regelung zur Urlaubsabgeltung

Kann der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, besteht Anspruch auf eine entsprechende Zahlung,

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