Beschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 ZAK-Ordnung

mit Wirkung auf die Arbeitsverhältnisse im kirchlichen Dienst in den (Erz-)Diözesen in Nordrhein-Westfalen gem. § 2 KAVO

Einbeziehungsklausel

Beschluss der Zentral-KODA vom 6. November 2008 gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 Zentral-KODA-Ordnung

In die Arbeitsvertragsformulare ist folgender Passus aufzunehmen:

»Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes ist Bestandteil des Arbeitsvertrages.«