Aktuelles und Nachrichten aus der Perspektive der Mitarbeiterseite

Einmalige Corona-Sonderzahlung 2020

Zum diesjährigen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst gehörte auch eine „Corona-Sonderzahlung“ die als Einmalzahlung mit dem Dezember-Gehalt ausgezahlt werden soll. Die Regional-KODA NW hat in ihrer Sitzung am 2. Dezember beschlossen, dies auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geltungsbereich der KAVO NRW zu übernehmen.

Anspruch auf die Einmalzahlung haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis am Stichtag 1.10.2020 bestand und die an mindestens einem Tag zwischen dem 1.3.2020 und dem 31.10.2020 Anspruch auf Entgelt hatten.

Die Höhe der Einmalzahlung ist abhängig von der Entgeltgruppe:

  • EG 1 - EG 8/S 2 - S 8b       600,- €
  • EG 9a - EG 12/S 9 - S 18    400,- €
  • EG 13 - EG 15                   300,- €
  • Auszubildende/Praktikaten  225,- €

Beschäftigte in Teilzeit erhalten die Corona-Sonderzahlung anteilig.
Die Corona-Sonderzahlung ist nach § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt allerdings nur, wenn im Jahr 2020 der individuelle Höchstbetrag von 1500 € für die Steuerfreiheit noch nicht ausgeschöpft wurde

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.