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Deutliche Aufwertung für „PiA“-Ausbildungsverhältnisse

Ordnung für Schülerinnen in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zur Erzieherin (PiA) beschlossen

Schülerinnen in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zur Erzieherin (PiA) erhalten ab August 2019 ein höheres Ausbildungsentgelt und weitere tarifliche Verbesserungen.

Die Regional-KODA NW hat in ihrer Sitzung am 8. Mai 2019 für „Schülerinnen in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zur Erzieherin nach landesrechtlichen Regelungen“ eine eigene Ordnung über Inhalt, Abschluss und Beendigung dieser Ausbildungsverträge geschaffen (PiA-Ordnung). 

Diese PiA-Ordnung stimmt weitgehend mit den Bestimmungen des öffentlichen Dienstes überein. Dort sind die entsprechenden Regelungen im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes TVAöD im allgemeinen Teil und im besonderer Teil Pflege enthalten. Die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes haben im vergangenen Jahr die „PiA“-Ausbildungsverhältnisse erstmals aufgenommen.

Die neue PiA-Ordnung im kirchlichen Dienst stellt eine deutliche Aufwertung gegenüber der bisherigen Regelung im Rahmen der für diese Gruppe geltenden Ordnung für Praktikantinnen und Praktikanten dar.

Die PiA-Ordnung tritt zum 1. August 2019 in Kraft und gilt ab diesem Zeitpunkt für alle bestehenden und neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse dieses Typs.

Wichtige Inhalte sind: 

Monatliches Ausbildungsentgelt:

- im ersten Ausbildungsjahr:       1.140,69 Euro
- im zweiten Ausbildungsjahr: 1.202,07 Euro
- im dritten Ausbildungsjahr:   1.303,38 Euro

und vermögenswirksame Leistung in Höhe von 13,29 Euro

Abschlussprämie:

Bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses aufgrund erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung wird eine Abschlussprämie in Höhe von 400 Euro fällig.

Zusatzversorgung:

Es besteht Anspruch auf eine Versicherung zur zusätzlichen Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK).

Übernahme von Auszubildenden:

Nach bestandener Prüfung werden die Auszubildenden für 12 Monate in ein Arbeitsverhältnis übernommen, sofern dem im Einzelfall nicht personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen. 

Neu ist auch, dass Schülerinnen in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zur Erzieherin die Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung gestellt werden, die zur Ausbildung und zum Ablegen der staatlichen Prüfung erforderlich sind und, dass sie im Geburtsfall auf Antrag eine Beihilfe erhalten.

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