Analog zum Landesreisekostengesetz NRW (LRKG) wurde die Wegstreckenentschädigung für Zweiräder in der Anlage 15 KAVO befristet bis Ende dieses Jahres von 20 auf 23 ct/km angehoben. Der Landtag NRW hat am 4. Dezember 2024 beschlossen, diese Erhöhung nunmehr zu entfristen.
Die Regional-KODA ist dem gefolgt und hat die Wegstreckenentschädigung ebenfalls unbefristet auf 23 ct/km festgelegt.