Aktuelles und Nachrichten aus der Perspektive der Mitarbeiterseite

Wegstreckenentschädigung für Zweiräder dauerhaft bei 23 ct/km

Analog zum Landesreisekostengesetz NRW (LRKG) wurde die Wegstreckenentschädigung für Zweiräder in der Anlage 15 KAVO befristet bis Ende dieses Jahres von 20 auf 23 ct/km angehoben. Der Landtag NRW hat am 4. Dezember 2024 beschlossen, diese Erhöhung nunmehr zu entfristen.

Die Regional-KODA ist dem gefolgt und hat die Wegstreckenentschädigung ebenfalls unbefristet auf 23 ct/km festgelegt.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.