Am 12. Mai 2025 hat die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst der Tarifeinigung vom 6.April 2025 im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen zugestimmt, so dass das Tarifergebnis dort nunmehr verbindlich ist.
Das bedeutet aber nicht, dass diese Regelungen auch für kirchliche Mitarbeitende gelten, deren Arbeitsverträge nicht den TVöD, sondern die KAVO (oder die AVR Caritas) in Bezug nehmen. In der Präambel der KAVO wird zwar darauf verwiesen, dass die KAVO-Regelungen im Wesentlichen den Bestimmungen des TVöD-VKA entsprechen. Erforderlich ist jedoch ein Beschluss der Regional-KODA, das Tarifergebnis aus dem öffentlichen Dienst vollständig, teilweise oder mit Änderungen in die KAVO zu übernehmen. Ein Ausschuss der KODA hat die Verhandlungen darüber bereits aufgenommen.
Für den öffentlichen Dienst gilt, dass das Tarifergebnis zwar verbindlich ist, bis zur endgültigen Fassung und Unterschrift des Tarifvertrags jedoch noch Redaktionsverhandlungen geführt werden, in denen es um die Formulierung des Tarifvertrags im Detail geht. Erst wenn diese Redaktionstexte vorliegen, ist die verbindliche Grundlage für die Verhandlungen in der KODA über die Art und Weise der Übernahme der Tarifeinigung in die KAVO gegeben.
Im Übrigen gilt für den öffentlichen Dienst, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Voraussetzungen für die rückwirkende Zahlung der dort vereinbarten Entgelterhöhung zum 1. April 2025 auch noch nicht gegeben sind.
