Die praxisintegrierte Ausbildungsform („PiA“) existiert nicht nur für die Ausbildung zur „staatlich anerkannten Erzieherin“ / zum „staatlich anerkannten Erzieher“, sondern auch für die Ausbildungen zur „staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin“ / zum „staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger“ sowie zur „staatlich geprüften Kinderpflegerin“ / zum „staatlich geprüften Kinderpfleger“.
Aus dem öffentlichen Dienst liegen (noch) keine tarifvertraglichen Regelungen zu diesen Ausbildungsformen vor. Um hier einheitliche Bedingungen zu gewährleisten, hat die Regional-KODA die PiA-Ordnung, die bisher lediglich für die praxisorientierte Ausbildung von Erzieherinnen gilt, um die beiden genannten Ausbildungsgänge erweitert. Unter Berücksichtigung des Unterschieds bei der Vergütung von Heilerziehungspflegerinnen und Kinderpflegerinnen wurde bei den Ausbildungsentgelten ebenfalls eine Differenzierung vorgenommen:
Das monatliche Ausbildungsentgelt in der Ausbildung Erzieherin oder Heilerziehungspflegerin beträgt:
im ersten Ausbildungsjahr 1.190,69 Euro,
im zweiten Ausbildungsjahr 1.252,07 Euro,
im dritten Ausbildungsjahr 1.353,38 Euro.
Das monatliche Ausbildungsentgelt in der Ausbildung Kinderpflegerin beträgt:
im ersten Ausbildungsjahr 1.118,26 Euro,
im zweiten Ausbildungsjahr 1.164,02 Euro.
Diese Erweiterung gilt für Schülerinnen in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zur Kinderpflegerin oder zur Heilerziehungspflegerin, wenn die Ausbildung nach dem 31. Juli 2022 beginnt. Davor bereits begonnene Ausbildungen werden davon nicht erfasst.