Aktuelles und Nachrichten aus der Perspektive der Mitarbeiterseite

Plätze oder Gruppen oder doch was anderes

Die Vermittlung zur Regelung der Tätigkeitsmerkmale für Leiterinnen war akzeptiert, von allen Seiten – so konnte man jedenfalls nach dem Erlebten meinen. Bis zum Vorbereitungsausschuss, da wurde ein Änderungswunsch in Aussicht gestellt. In der Kommissionsitzung kam es dann ganz anders.


Die Geschichte ist zäh und lang – die Geschichte um die neue Eingruppierung von Leiterinnen von Tageseinrichtungen für Kinder.

Die Stationen in Kürze (Vieles ist auf der Internetseite ausführlich veröffentlicht):

  • Einführung der Anlage 29 zur KAVO (Erziehungsdienst)
  • Vermittlungsverfahren wegen der Tätigkeitsmerkmale für die Leiterinnen: weder Platz- noch Gruppenzählung sind zukunftsfähige Maße für die Aufgabenqualität der Leiterinnen – Auftrag des
  • Vermittlers und Zusicherung der Seiten der Regional-KODA, neue Tätigkeitsmerkmale zu (er-)finden
  • Befristete Regelungen für Leiterinnen. Umstellung auf „Platzzahlsystem“ bis Dezember 2011
  • Vermittlungsspruch kann bis Ende 2011 nicht erfüllt werden: Verhandlungen in der Regional-KODA scheitern.
  • Befristete Regelung ist 2012 entfristet: Platzzahlsystem
  • Antrag der Mitarbeiterseite, orientiert an den Beratungen des entsprechenden Ausschusses, findet in der Kommission keine Mehrheit
  • Anrufung der Vermittlung mit dem bekannten Vermittlungsspruch.
  • Ablehnung des Vermittlungsspruch in der Kommissionssitzung am 18. Juni.

Der Vermittlungsausschuss war bei seiner Sitzung im April vom Vermittlungsbeirat – 5 Dienstgeber- und 5 Mitarbeitervertreter – dem Kommissionsvorsitzenden und seinem Stellvertreter begleitet und beraten. Der Vermittlungsvorschlag wurde (wie bereits berichtet) einstimmig vom Ausschuss beschlossen und erhielt auch vom Beirat keine nachhaltige Kritik.

In der jüngsten Kommissionssitzung zeigte sich dann ein ganz anderes Bild: Die Dienstgeberseite brachte vier Änderungsanträge zum Vermittlungsvorschlag ein. Drei dieser Änderungsbegehren konnten mitarbeiterseits nicht mitgetragen werden, darunter eine Protokollerklärung, sich bei Änderung der Refinanzierungsmodalitäten auf Änderung der Tätigkeitsmerkmale einzulassen und so einem „Refinanzierungsdiktat“ zu folgen. Eine Abänderung des Vermittlungsvorschlags konnte also nicht verabredet werden.

Bei der abschließenden Abstimmung über den ursprünglichen Regelungsvorschlag des Vermittlungsausschusses erhielt dieser dann nur 15 Zustimmungen bei 15 Ablehnungen.

Dieses Ergebnis legt nahe, annehmen zu dürfen, dass auch eines der Kommissionsmitglieder, die im Vermittlungsausschuss den Vorschlag erarbeitet und (einstimmig) beschlossen haben, gegen den Vermittlungsvorschlag gestimmt hat.

Die Mitarbeiterseite hat die zweite Vermittlung zu diesem Regelungsbedarf beantragt.

Der nächste Akt der Geschichte ist eingeläutet.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.