Für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen, die den Ausbildungsteil des Studiums in einer Einrichtung im Geltungsbereich der KAVO absolvieren, gilt seit Dezember 2021 eine entsprechende Ordnung.
Für Studierende im praxisintegrierten dualen Studium, die den Praxisteil in Einrichtungen im Geltungsbereich der KAVO absolvieren möchten, fehlte bislang eine solche Regelung. Diese Lücke hat die Regional-KODA mit Wirkung zum 1. Januar 2025 geschlossen. Praxisintegrierte duale Studiengänge verbinden fachtheoretische Studien mit berufspraktischen Praxiszeiten, in denen die im Studium erworbenen Kenntnisse praktisch angewandt werden, und schließen mit einem Bachelorgrad ab.
Die neue Regelung orientiert sich weitgehend an der Richtlinie der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeber (VKA) für praxisintegrierte duale Studiengänge im Bereich der Verwaltung und damit an den Bedingungen, die im öffentlichen Dienst der Kommunen Anwendung finden.
Anders als dort wird in der neuen Ordnung generell auf die Übernahme der Studiengebühren durch den Rechtsträger der Praxisstelle und die daran gekoppelte bedingte Rückzahlungsverpflichtung von Studierenden verzichtet. Das befreit Träger von Mehrkosten und Studierende von der Verpflichtung, in ein anschließendes Beschäftigungsverhältnis eintreten zu müssen. Stattdessen fällt das monatliche Entgelt gegenüber dem öffentlichen Dienst etwas höher aus.
Eine Besonderheit stellt der Einsatz der Studierenden in Tageseinrichtungen für Kinder dar. Eine vollständige Anwendung der Inhalte aus der VKA-Studienrichtlinie würde die Träger dieser Einrichtungen finanziell überfordern, so dass dual Studierenden in diesen Einrichtungen keine Praxisstellen angeboten werden könnten. Um dies dennoch zu ermöglichen, wurden Sonderregelungen für den Praxiseinsatz in Tageseinrichtungen für Kinder vereinbart, die diesem Umstand Rechnung tragen.