Aktuelles und Nachrichten aus der Perspektive der Mitarbeiterseite

Neue Tätigkeitsmerkmale für Erzieherinnen

Die Regional-KODA hat mit Rückwirkung zum 1. Januar 2010 neue Regelungen für den Erziehungsdienst getroffen. Nach Anträgen der Seiten im Dezember und März sowie einem Vermittlungsspruch im Mai sind nun mit Verzögerungen der größte Teil der Bestimmungen des Tarifvertrags Sozial- und Erziehungsdienst des öffentlichen Dienstes in die KAVO eingeflossen.

Die Kommission hat bei ihrer Sitzung am 28. Juni beschlossen, die neuen Tätigkeitsmerkmale für den Erziehungsdienst in der Anlage 29 zur KAVO festzuschreiben und die neuen Entgelte in einer eigenen S-Tabelle. Die Bestimmungen sollen rückwirkend ab dem 01.01.2010 gelten.

Die Entgeltsituation verbessert sich

Nach der Beschlusslage der Kommission erhalten alle Mitarbeiterinnen im Erziehungsdienst für die Monate November und Dezember 2009 eine Einmalzahlung von 125 Euro.
Die Überleitung in die neuen Tätigkeitsmerkmale und die daraus folgende Eingruppierung erfolgt zum 1. Januar 2010 nach Tätigkeit und Erfahrung in eine der S-Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen. Ein vorher festzustellendes Vergleichsentgelt verhindert, dass jemand nach der Überleitung weniger verdient als vorher. Dieses Vergleichsentgelt wird in den Erfahrungsstufen 2 bis 5 um 2,65 % erhöht, so dass in diesen Stufen auf jeden Fall eine Gehaltssteigerung für übergeleitete Mitarbeiterinnen zu erwarten ist.

Wegen der Kompliziertheit des Verfahrens wird die Mitarbeiterseite im Laufe des Sommers in einem neuen KODA-Spiegel Tabellen und Beispielrechnungen veröffentlichen.

Da die KAVO im Sozialdienst derzeit Tätigkeitsmerkmale vorhält, für die es im öffentlichen Dienst keine Entsprechungen gibt (z.B. in der Jugendbildung), wird dieser Bereich nun zügig geprüft und eine Übernahme zu einem späteren Zeitpunkt – aber möglichst noch in diesem Jahr – vorgenommen. Auch hier soll eine Übernahme rückwirkend zum 01.01.2010 erfolgen.

Die Eingrupppierung der Leiterinnen

Die KAVO sah bisher bei den Leiterinnen Tätigkeitsmerkmale vor, die sich nach der Zahl der Gruppen einer Einrichtung richteten. Im öffentlichen Dienst kenn man für die Tätigkeitsmerkmale eine Orientierung an der Zahl der Plätze einer Einrichtung. Über die Bedeutung und Anwendung dieser beiden Prinzipien war es in der Vergangenheit zwischen den beiden Seiten zu erheblichen Auseinandersetzungen gekommen, die ein frühzeitigeren Beschluss in der ganzen Frage verhindert hatten. Weder die Orientierung an der Platzzahl noch die Orientierung an der Gruppenzahl wird inzwischen von der Regional-KODA für zukunftsfähig gehalten. So soll rückwirkend zum Jahresbeginn zwar die Eingruppierung nach Plätzen erfolgen, bis Ende 2011 aber durch eine Zulage faktisch die Orientierung an der Gruppenzahl (alte KAVO-Regelung) aufrecht erhalten werden. So kann die Kommission in der Zwischenzeit neue Eingruppierungsrichtlinien für Kindergartenleitungen und der Stellvertretungen beschließen, die sachgerechter sind. In 2011 ist also hier mit neuen Tätigkeitsmerkmalen zu rechnen.

Besonderer Kündigungstermin

Wegen der besonderen Situation in den Tageseinrichtungen für Kinder, bei dem sich Beschäftigungen am Kindergartenjahr orientieren, wird es künftig für Dienstgeber möglich sein, nicht nur zum Quartalsende, sondern auch zu Ende des „Kindergartenjahres” – also zu Ende Juli – Mitarbeiterinnen betriebsbedingt zu kündigen. Dabei sind selbstverständlich die sonst gültigen Kündigungsfristen und weiteren Kündigungsschutzvorschriften zu beachten.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.