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Neue Anforderungszulage für KiTa-Leitungen

Die Regional-KODA NW hat am 11.03.2013 einen Vorschlag des Vermittlungsausschusses vom 6. Dezember 2012 angenommen und für Leiterinnen von Tageseinrichtungen für Kinder eine neue Anforderungszulage beschlossen.

Durch diesen Beschluss der Regional-KODA wird eine (neue) Anforderung an Leiterinnen und Leiter von Tageseinrichtungen für Kinder vergütungsrelevant: Die Leistungen für den Ausbau und die Sicherung der Qualität der Tageseinrichtung sollen mit einer Zulage von monatlich 100 Euro entlohnt werden.

Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn die Einrichtung durch ein Zertifizierungsverfahren geführt wird und schließlich über mindestens eines der folgenden Zertifikate verfügt:
- Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ (§ 16 Kinderbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen)
- Gütesiegel des Verbandes Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK e.V.)
- erzbischöfliche Anerkennung als „Katholisches Familienzentrum im Erzbistum Köln“
- ein diesen vergleichbares diözesanes Zertifikat.

Beauftragt der Träger die Leitung der Tageseinrichtung mit dieserart Qualitätsverbesserung und stellt einen Antrag auf Zertifizierung, erhält die Leitung ab dem Zeitpunkt der Antragstellung und bis zum Zeitpunkt der Zertifizierung die Zulage in Höhe von 40 %.

Bei diesem Beschluss durfte die Regional-KODA davon ausgehen, dass alle (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen spätestens bis zum 1. August 2014 diözesane Zertifizierungsverfahren etabliert haben werden, die den Trägern die Antragstellung auf Zertifizierung ermöglichen. Im Vermittlungsverfahren gab es eine diesbezügliche Zusage von Dienstgebervertretern. Die Zulage soll damit ab 2014 für alle Leitungen zugänglich werden können. Erstmals wird die Zulage ab August 2013 für Leitungen von zertifizierten Tageseinrichtungen gezahlt.

Mit der Annahme des Vermittlungsvorschlags endet eines der längsten Vermittlungsverfahren in der Regional-KODA, das mindestens dreimal im Vermittlungsausschuss Thema war. Zuerst ging es um die Übernahme der Bedingungen des Tarifvertrages zum Sozial- und Erziehungsdienst in die KAVO. Hier war bereits Anfang 2010 der Vermittlungsausschuss aktiv. Bei der Beschlussfassung im Sommer 2010 hatte die Regional-KODA den „Streit“ um die Entgelte der Kindergartenleitungen noch verschoben und sich darauf verständigt, Ende 2011eine Einigung zu erarbeiten. Der damals maßgebliche Vermittlungsvorschlag sah noch vor, an Stelle einer Entgeltfindung anhand von Gruppen und Plätzen ein neues Bewertungsverfahren zu etablieren. Versuche der Mitarbeiterseite und des Vermittlungsausschusses in diese Richtung, insbesondere über eine „Faktorisierung“ der Plätze zu einem neuen System zu kommen, scheiterten in der Kommission im Sommer 2012. Das jetzige Ergebnis ist aus Sicht der Mitarbeiterseite nur ein Trostpflästerchen, reichlich weit entfernt vom angestrebten Ziel, zu einer gerechten Entlohnung der Kindergartenleitungen zu kommen

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