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Entgelterhöhung für Auszubildende und Studierende

In ihrer Sitzung am 3. Dezember 2025 hat die Regional-KODA NW beschlossen, Bestandteile der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Kommunen in den Tarifverträgen für Auszubildende, Studierende und Praktikant*innen (TVAöD, TVSöD, TVPöD),

die nicht Gegenstand des Beschlusses der KODA-Sitzung am 11. September 2025 waren, in die entsprechenden Ordnungen zu übernehmen.

Für Auszubildende, Praktikant*innen gem. Ordnung für Praktikumsverhältnisse, Schüler*innen gem. PiA-Ordnung und ausbildungsintegriert dual Studierende bedeutet das im Einzelnen:

  • Das monatliche Entgelt wird ab dem 1. Mai 2026 um 75 Euro erhöht.
  • Ab 2027 besteht Anspruch auf 31 Tage Erholungsurlaub. Der Anspruch auf den 31. Urlaubstag ist an die Verhältnisse im öffentlichen Dienst gekoppelt: Wird die Regelung dort gekündigt – frühestens mit Wirkung für das Jahr 2030 – entfällt sie auch in den oben genannten Ordnungen und wird Gegenstand neuer Verhandlungen.
  • Anpassungen für die Kostenerstattung bei Familienheimfahrten und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte wurden analog zu den Änderungen in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes übernommen.
  • An den Übernahmeregelungen nach der Ausbildung in den Ordnungen für Auszubildende, Schüler*innen gem. PiA-Ordnung und ausbildungsintegriert dual Studierende – wenn möglich zunächst für ein Jahr befristet mit anschließender Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei entsprechender Bewährung – ändert sich nichts.

Die Ordnung für praxisintegriert dual Studierende wurde nicht verändert. Die Aufnahme von Verhandlungen darüber wurde in der KODA-Sitzung am 3. Dezember beschlossen.

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