In ihrer Sitzung am 3. Dezember 2025 hat die Regional-KODA NW beschlossen, Bestandteile der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Kommunen in den Tarifverträgen für Auszubildende, Studierende und Praktikant*innen (TVAöD, TVSöD, TVPöD),
die nicht Gegenstand des Beschlusses der KODA-Sitzung am 11. September 2025 waren, in die entsprechenden Ordnungen zu übernehmen.
Für Auszubildende, Praktikant*innen gem. Ordnung für Praktikumsverhältnisse, Schüler*innen gem. PiA-Ordnung und ausbildungsintegriert dual Studierende bedeutet das im Einzelnen:
- Das monatliche Entgelt wird ab dem 1. Mai 2026 um 75 Euro erhöht.
- Ab 2027 besteht Anspruch auf 31 Tage Erholungsurlaub. Der Anspruch auf den 31. Urlaubstag ist an die Verhältnisse im öffentlichen Dienst gekoppelt: Wird die Regelung dort gekündigt – frühestens mit Wirkung für das Jahr 2030 – entfällt sie auch in den oben genannten Ordnungen und wird Gegenstand neuer Verhandlungen.
- Anpassungen für die Kostenerstattung bei Familienheimfahrten und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte wurden analog zu den Änderungen in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes übernommen.
- An den Übernahmeregelungen nach der Ausbildung in den Ordnungen für Auszubildende, Schüler*innen gem. PiA-Ordnung und ausbildungsintegriert dual Studierende – wenn möglich zunächst für ein Jahr befristet mit anschließender Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei entsprechender Bewährung – ändert sich nichts.
Die Ordnung für praxisintegriert dual Studierende wurde nicht verändert. Die Aufnahme von Verhandlungen darüber wurde in der KODA-Sitzung am 3. Dezember beschlossen.
