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Bestimmungen zur Zusatzversorgung überarbeitet

Die Regional-KODA hat die Bestimmungen zum Abschluss einer betrieblichen Zusatzversicherung bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK) (Anlage 24 KAVO) neu gefasst.

Ziel der Überarbeitung ist, die KAVO-Regelungen mit der jeweils gültigen Satzung der KZVK in Einklang zu bringen. Dazu wurden Unstimmigkeiten zwischen der bisherigen Anlage 24 KAVO und der Kassensatzung aufgelöst indem auf Inhalte verzichtet wird, die bereits in der Kassensatzung geregelt sind.

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