Aktuelles und Nachrichten aus der Perspektive der Mitarbeiterseite

Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen

Probleme bei der Nachvollziehbarkeit der Gehaltsabrechnungen

Angesichts des Problemdrucks spricht die Mitarbeiterseite der Regional-KODA NW folgende Empfehlungen aus:

(1)    Bitte wenden Sie sich an Ihren Dienstgeber oder über diesen an Ihre Gehaltsabrechnungsstelle. Sie haben einen Anspruch darauf, erläutert zu bekommen, wie sich Ihr Gehalt zusammensetzt. Sie finden auf der Homepage der Regional-KODA-Mitarbeiterseite ein MUSTERSCHREIBEN, das Sie nutzen können, um die Nachvollziehbarkeit Ihrer Gehaltsabrechnung einzufordern.

(2)    Möglicherweise finden Sie auf Ihrer Gehaltsabrechnung Name und Telefonnummer Ihres Verantwortlichen für die Bezügeberechnung (in einigen Bistümern, etwa Aachen Essen und Münster, ist dies Standard). Rufen Sie ihn mit Ihrer Problembeschreibung an.

(3)    Wenn Sie in einer Gewerkschaft oder in einem Berufsverband organisiert sind, können Sie sich dort ihre Gehaltsabrechnung erläutern lassen und ggfls. Rechtsbeistandschaft einfordern.

(4)    Die Umstellung auf die Anlage 29 (S-Tabelle) ist ein Eingruppierungsvorgang und damit zustimmungspflichtig nach § 35 MAVO. Der Dienstgeber hat Ihrer MAV die für Sie relevante Eingruppierung nach S-Tabelle und auch Ihre Entwicklungsstufe (und Verweildauer) vorzulegen. Hier hat die MAV ein Kontrollrecht. Insofern: Setzen Sie sich mit Ihrer MAV in Verbindung.

Für die Regional-KODA Mitarbeiterseite
Herbert Böhmer

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