Die Tarifvertragsparteien des TVöD-VKA haben im Rahmen der Tarifpflege redaktionelle und inhaltliche Änderungen des TVöD-VKA vereinbart. Die Die Regional-KODA hat die für die KAVO relevanten Änderungen mit Wirkung ab dem 1. August 2020 übernommen. (Beschluss im Wortlaut)
Die Beschlüsse der Regional-KODA NW
Arbeitsbefreiung aus Anlass der Teilnahme an Exerzitien und bei schwerer Erkrankung Angehöriger (§ 40 Abs. 1 KAVO) und redaktionelle Änderung des § 22 Abs. 1 KAVO (Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit. (Beschluss im Wortlaut).
Die aktuellen Tarifverträge zwischen dem Zeitungverleger Verband Nordrhein-Westfalen e.V. und ver.di, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Nordrhein-Westfalen wurden in Anlage 30 KAVO einbezogen (Beschluss im Wortlaut):
Die neu geschaffene PiA-Ordnung enthält Regelungen für die Ausbildung zur „staatlich anerkannten Erzieherin“ in der praxisorientierten Organisationsform (Beschluss im Wortlaut).
Mit Änderungen in den einschlägigen Regelungen wurde die KAVO zu diesen Tatbeständen näher an den TVöD-VKA herangeführt (Beschluss im Wortlaut).
