Die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 6 und 7 für Mitarbeiterinnen im Pfarrbüro wurden verändert. Eine neue Entgeltgruppe 8 wurde eingeführt. Beschluss im Wortlaut
Das Eingruppierungsmerkmal für Pastoralassistenten wurde hinsichtlich der in der Praxis relevanten theologischen Abschlüsse aktualisiert. Beschluss im Wortlaut
Die Umsetzung der Berichtspflicht zum Abschluss von Dienstvereinbarungen zum Leistungsentgelt wurde verändert. Beschluss im Wortlaut
Um im Anschluss an die Corona-Krise möglichst schnell wieder auf den dann erforderlichen Personalbedarf reagieren zu können, die finanzielle Existenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Krise zu sichern und wirtschaftlichen Schaden von den Dienstgebern im Geltungsbereich der KAVO NW abzuhalten, soll das Instrument der Kurzarbeit flexibel eingesetzt werden. Beschluss im Wortlaut
Mit Wirkung zum 1. November 2020 wurde eine einmalige Corona-Sonderzahlung in der KAVO (Beschluss im Wortlaut), der Berufsausbildungsordnung (Beschluss im Wortlaut), der Ordnung für Praktikantinnen und Praktikanten (Beschluss im Wortlaut) und der PiA-Ordnung (Beschluss im Wortlaut) beschlossen.
Die Altersteilzeitregelungen in Anlage 22a KAVO wurden bis Ende 2021 verlängert. Beschluss im Wortlaut
Küster mit Küsterprüfung sind nun unter Anrechnung der Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 4 statt wie bisher in Entgeltgruppe 3 eingruppiert. Ferner unterfallen „gärtnerische, handwerkliche und sonstige Hilfstätigkeiten“ nicht mehr grundsätzlich der Entgeltgruppe 1. (Beschluss im Wortlaut)
Die Tarifvertragsparteien des TVöD-VKA haben im Rahmen der Tarifpflege redaktionelle und inhaltliche Änderungen des TVöD-VKA vereinbart. Die Die Regional-KODA hat die für die KAVO relevanten Änderungen mit Wirkung ab dem 1. August 2020 übernommen. (Beschluss im Wortlaut)
Arbeitsbefreiung aus Anlass der Teilnahme an Exerzitien und bei schwerer Erkrankung Angehöriger (§ 40 Abs. 1 KAVO) und redaktionelle Änderung des § 22 Abs. 1 KAVO (Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit. (Beschluss im Wortlaut).
Die aktuellen Tarifverträge zwischen dem Zeitungverleger Verband Nordrhein-Westfalen e.V. und ver.di, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Nordrhein-Westfalen wurden in Anlage 30 KAVO einbezogen (Beschluss im Wortlaut):
Die neu geschaffene PiA-Ordnung enthält Regelungen für die Ausbildung zur „staatlich anerkannten Erzieherin“ in der praxisorientierten Organisationsform (Beschluss im Wortlaut).
Mit Änderungen in den einschlägigen Regelungen wurde die KAVO zu diesen Tatbeständen näher an den TVöD-VKA herangeführt (Beschluss im Wortlaut).