Die Regional-KODA hat die Übernahme des Gehalts- und Honorartarifvertrags Tageszeitungen 2022 vom 22. Februar 2022, der Redakteure und Volontäre betrifft, beschlossen. Mit Blick auf die sonstigen Mitarbeiter im Sinne des § 4 Anlage 30 KAVO wurde aus dem Tarifabschluss für die Angestellten in den Verlagen von Tageszeitungen in Nordrhein-Westfalen vom 2. März 2022 zunächst nur die Coronaprämie übernommen (Beschluss im Wortlaut).
Die Beschlüsse der Regional-KODA NW
Die Geltung der Regelungen zur Kurzarbeit während der durch das Corona-Virus verursachten Pandemie (Anlage 32 KAVO) wurden über den 31. Dezember 2021 hinaus bis zum 30. Juni 2022 verlängert (Beschluss im Wortlaut).
Mit Wirkung zum 1.1.2022 hat die Regional-KODA die Erhöhung der Weihnachtszuwendung für die Entgeltgruppen 1 bis 8 auf 84,51% eines Monatsentgelts beschlossen. Gleichzeitig wurden die Anspruchsvoraussetzungen vereinfacht: Eine Weihnachtszuwendung erhält, wer am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht. (Beschluss im Wortlaut).
§ 26 KAVO sieht die Möglichkeit vor, ein Gesamtbudget von 24% der Monatsentgelte aller Beschäftigten auf Basis einer Dienstvereinbarung nach Leistungskriterien an die Beschäftigten auszuzahlen. Ohne eine solche Dienstvereinbarung wird am Jahresende eine pauschale Jahreszahlung in der entsprechenden Höhe ausgezahlt. Die Regional-KODA hat nun eine weitere Option ermöglicht.
In Berufsausbildungsordnung (Beschluss im Wortlaut), PiA-Ordnung (Beschluss im Wortlaut), Praktikantenordnung (Beschluss im Wortlaut) und Studierendenordnung (Beschluss im Wortlaut) wurde eine redaktionelle Anpassung an die Überschrift zum neu gefassten § 8b KAVO vorgenommen.
Mit Wirkung zum 1. April 2022 wurden Tariferhöhungen in der KAVO (Beschluss im Wortlaut), der Berufsausbildungsordnung (Beschluss im Wortlaut), der Ordnung für Praktikantinnen und Praktikanten (Beschluss im Wortlaut) und der PiA-Ordnung (Beschluss im Wortlaut) beschlossen.
Die Regional-KODA hat mit Wirkung zum 1. Dezember 2021 eine Ordnung für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen beschlossen (Beschluss im Wortlaut), die in die Ausbildungs- und Studienverträge einbezogen wird.
Die Altersteilzeitregelungen wurden bis Ende 2026 verlängert und Ausbildung nach der PiA-Ordnung bezüglich des Umfangs des Erwerbs einschlägiger Berufserfahrung dem Berufspraktikum im Erziehungsdienst gleichgestellt. Beschluss im Wortlaut
Mit Wirkung zum 1. April 2021 wurden Tariferhöhungen in der KAVO (Beschluss im Wortlaut), der Berufsausbildungsordnung (Beschluss im Wortlaut), der Ordnung für Praktikantinnen und Praktikanten (Beschluss im Wortlaut) und der PiA-Ordnung (Beschluss im Wortlaut) beschlossen.
Die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 6 und 7 für Mitarbeiterinnen im Pfarrbüro wurden verändert. Eine neue Entgeltgruppe 8 wurde eingeführt. Beschluss im Wortlaut
Das Eingruppierungsmerkmal für Pastoralassistenten wurde hinsichtlich der in der Praxis relevanten theologischen Abschlüsse aktualisiert. Beschluss im Wortlaut
Die Umsetzung der Berichtspflicht zum Abschluss von Dienstvereinbarungen zum Leistungsentgelt wurde verändert. Beschluss im Wortlaut
Um im Anschluss an die Corona-Krise möglichst schnell wieder auf den dann erforderlichen Personalbedarf reagieren zu können, die finanzielle Existenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Krise zu sichern und wirtschaftlichen Schaden von den Dienstgebern im Geltungsbereich der KAVO NW abzuhalten, soll das Instrument der Kurzarbeit flexibel eingesetzt werden. Beschluss im Wortlaut
Mit Wirkung zum 1. November 2020 wurde eine einmalige Corona-Sonderzahlung in der KAVO (Beschluss im Wortlaut), der Berufsausbildungsordnung (Beschluss im Wortlaut), der Ordnung für Praktikantinnen und Praktikanten (Beschluss im Wortlaut) und der PiA-Ordnung (Beschluss im Wortlaut) beschlossen.
Die Altersteilzeitregelungen in Anlage 22a KAVO wurden bis Ende 2021 verlängert. Beschluss im Wortlaut
Küster mit Küsterprüfung sind nun unter Anrechnung der Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 4 statt wie bisher in Entgeltgruppe 3 eingruppiert. Ferner unterfallen „gärtnerische, handwerkliche und sonstige Hilfstätigkeiten“ nicht mehr grundsätzlich der Entgeltgruppe 1. (Beschluss im Wortlaut)
