Die Beschlüsse der Regional-KODA NW

Neu: Praxisintegrierte Ausbildung zur Kinderpflegerin und Heilerziehungspflegerin

Die PiA-Ordnung wurde mit Wirkung zum 1. August 2022 um Regelungen für die praxisintegrierte Ausbildung zur „staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin“ / zum „staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger“ sowie zur „staatlich geprüften Kinderpflegerin“ / zum „staatlich geprüften Kinderpfleger“ erweitert (Beschluss im Wortlaut).

Aus dem öffentlichen Dienst liegen (noch) keine tarifvertraglichen Regelungen zu diesen Ausbildungsformen vor. Um hier einheitliche Bedingungen zu gewährleisten, hat die Regional-KODA die PiA-Ordnung, die bisher lediglich für die praxisorientierte Ausbildung von Erzieherinnen gilt, um die beiden genannten Ausbildungsgänge erweitert. Unter Berücksichtigung des Unterschieds bei der Vergütung von Heilerziehungspflegerinnen und Kinderpflegerinnen wurde bei den Ausbildungsentgelten ebenfalls eine Differenzierung vorgenommen.

Diese Erweiterung gilt für Schülerinnen in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zur Kinderpflegerin oder zur Heilerziehungspflegerin, wenn die Ausbildung nach dem 31. Juli 2022 beginnt. Davor bereits begonnene Ausbildungen werden davon nicht erfasst.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.