Die PiA-Ordnung wurde mit Wirkung zum 1. August 2022 um Regelungen für die praxisintegrierte Ausbildung zur „staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin“ / zum „staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger“ sowie zur „staatlich geprüften Kinderpflegerin“ / zum „staatlich geprüften Kinderpfleger“ erweitert (Beschluss im Wortlaut).
Aus dem öffentlichen Dienst liegen (noch) keine tarifvertraglichen Regelungen zu diesen Ausbildungsformen vor. Um hier einheitliche Bedingungen zu gewährleisten, hat die Regional-KODA die PiA-Ordnung, die bisher lediglich für die praxisorientierte Ausbildung von Erzieherinnen gilt, um die beiden genannten Ausbildungsgänge erweitert. Unter Berücksichtigung des Unterschieds bei der Vergütung von Heilerziehungspflegerinnen und Kinderpflegerinnen wurde bei den Ausbildungsentgelten ebenfalls eine Differenzierung vorgenommen.
Diese Erweiterung gilt für Schülerinnen in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zur Kinderpflegerin oder zur Heilerziehungspflegerin, wenn die Ausbildung nach dem 31. Juli 2022 beginnt. Davor bereits begonnene Ausbildungen werden davon nicht erfasst.