Die Angleichung der besonderen Stufenregelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst in § 1 Abs. 4 Anlage 29 KAVO an die allgemeinen Stufenregelungen in § 24 KAVO erfolgte bereits mit Wirkung zum 1. Oktober 2024.
Die Regional-KODA hat die überfälligen systematische Korrekturen in § 24 KAVO und § 1 Anlage 29 KAVO vorgenommen.
Im Beschluss der Regional-KODA vom 3. Dezember 2025 zur Erhöhung der Entgelte ab 1. Mai 2026 um 2,8 % wurde die entsprechende Erhöhung der Zulage in der Entgeltgruppe S 8b Fallgruppe 3 übersehen. Dies hat die Regional-KODA korrigiert, d.h. auch diese Zulage erhöht sich ab 1. Mai 2026 um 2,8 % (Beschluss im Wortlaut).
