Mit Wirkung zum 1. August 2025 wurde zur Verwaltungsvereinfachung das Erfordernis der Schriftform in mehreren Fällen in der KAVO und ihren Anlagen durch die Textform ersetzt (Beschluss im Wortlaut).
Mit Wirkung zum 1. August 2025 wurde zur Verwaltungsvereinfachung das Erfordernis der Schriftform in mehreren Fällen in der KAVO und ihren Anlagen durch die Textform ersetzt (Beschluss im Wortlaut).