Die Beschlüsse der Regional-KODA NW

Aufhebung von § 3 Abs. 4 KAVO

Die Regelung in § 3 Abs. 4 KAVO enthielt einschränkende Regelungen zur sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen.

Mit Blick auf die neue, ersetzende Entscheidung des  Vermittlungsausschusses der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission zum Befristungsrecht hat die Regional-KODA aus Gründen der Rechtssicherheit beschlossen, diese Regelung ausdrücklich aufzuheben (Beschluss im Wortlaut).