Die Änderungen des Manteltarifvertrages für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen sowie des Gehaltstarifvertrages für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen vom 18. Juli 2025 mit Wirkung zum 1. Januar 2025
werden durch Beschluss der Regional-KODA mit der Aufnahme in die Anlage 30 KAVO (Medienhaus) auch für die Redakteurinnen und Redakteure bzw. die Volontärinnen und Volontäre des Katholischen Medienhauses, Bonn, wirksam (Beschluss im Wortlaut).
