Mit Wirkung zum 1. Juni 2025 wurden in der KAVO die §§ 6 (Allgemeine Pflichten, Dienstliche Anordnungen), 16 (Arbeitsversäumnis), 29 Abs. 7 (Gehaltsabrechnung) und 40 (Arbeitsbefreiung) geändert. § 40a KAVO (Fortzahlung der Vergütung bei Arbeitsausfall in besonderen Fällen) wurde aufgehoben (Beschluss im Wortlaut).