Aktuelles, jüngste Beschlüsse der Kommission
Empfehlungsbeschluss zu Schlichtungsordnung…
11-10-2024 | Georg Souvignier
Bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis soll gem. § 47 KAVO der Schlichtungsausschuss beim Generalvikariat angerufen werden. Bei solchen Streitigkeiten kann es z.B. um Fragen der richtigen Anwend ... >>> zum Beitrag
Dienstgeberbrief zum 25.09.2024
02-10-2024 | Boris Braukmann
Die Kommission zur Ordnung diözesanen Arbeitsvertragsrechts der (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen (Regional-KODA NW) hat am 25. September 2024 in Essen getagt. >>> zum Beitrag
Franz-Josef Plesker als Vorsitzender verabs…
08-07-2024 | Boris Braukmann
Der bisherige Vorsitzende der Regional-KODA Nordrhein-Westfalen, Franz-Josef Plesker (Mitarbeitervertreter für das Bistum Münster), wurde von der Kommission aus diesem Amt verabschiedet. >>> zum Beitrag
Erik Potthoff neuer KODA-Vorsitzender
04-07-2024 | Boris Braukmann
Der bisherige stv. Vorsitzende der Regional-KODA Nordrhein-Westfalen, Herr Erik Potthoff, ist neuer Vorsitzender der Kommission. >>> zum Beitrag
Dienstgeberbrief zum 26.06.2024
27-06-2024 | Boris Braukmann
Die Kommission zur Ordnung diözesanen Arbeitsvertragsrechts der (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen (Regional-KODA NW) hat am 26. Juni 2024 per Videokonferenz getagt. >>> zum Beitrag
Einschränkung bei befristeten Arbeitsverträ…
26-06-2024 | Georg Souvignier
Die Mitarbeiterseite der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission (ZAK) verfolgt seit Längerem das Ziel, in ihrem Zuständigkeitsbereich befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund weitgehend zu verhinder ... >>> zum Beitrag
Regional-KODA NW
Zusammensetzung
Die Kommission ist paritätisch besetzt mit je 15 Vertreterinnen und Vertretern der Dienstgeber und der Mitarbeitenden. Letztere werden in einer Urwahl von den ca. 60.000 Wahlberechtigen gewählt – drei je (Erz-)Diözese.
Artikel 9 Grundordnung
Gestaltung der Arbeitsbedingungen im kirchlichen Dienst
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(2) Die Zusammenarbeit in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen ist durch das Konsensprinzip geprägt; Beschlüsse bedürfen einer qualifizierten Mehrheit. Die Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeitenden in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen sind durch unmittelbare oder mittelbare demokratische Wahl legitimiert.
(3) Interessengegensätze zwischen Dienstgebern und Mitarbeitenden bei der Festlegung kirchlicher Arbeitsvertragsbedingungen sollen durch Verhandlung und wechselseitiges Nachgeben gelöst werden. Streik und Aussperrung widersprechen diesem Grunderfordernis und scheiden daher aus. …