Aktuelles, jüngste Beschlüsse der Kommission

Dienstgeberbrief zum 03.12.2025
03-12-2025 | Boris Braukmann
Die Kommission zur Ordnung diözesanen Arbeitsvertragsrechts der (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen (Regional-KODA NW) hat am 3. Dezember 2025 in Essen getagt. >>> zum Beitrag

Übernahme der Tarifeinigung im TVöD-VKA in …
03-12-2025 | Georg Souvignier
Die Regional-KODA NW hat in ihrer Sitzung am 3. Dezember 2025 beschlossen, die Bestandteile der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Kommunen, die nicht Gegenstand des Beschlusses der KODA-Sitzung ... >>> zum Beitrag

Entgelterhöhung für Auszubildende und Studi…
03-12-2025 | Georg Souvignier
In ihrer Sitzung am 3. Dezember 2025 hat die Regional-KODA NW beschlossen, Bestandteile der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Kommunen in den Tarifverträgen für Auszubildende, Studierende und P ... >>> zum Beitrag

Dienstgeberbrief zum 11.09.2025
11-09-2025 | Boris Braukmann
Die Kommission zur Ordnung diözesanen Arbeitsvertragsrechts der (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen (Regional-KODA NW) hat am 11. September 2025 in Münster getagt. >>> zum Beitrag

Rückwirkende Entgelterhöhung zum 1. April 2…
11-09-2025 | Georg Souvignier
Die Regional-KODA NW hat in einer Sondersitzung am 11. September 2025 beschlossen, die Entgeltbestandteile der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Kommunen, die in diesem Jahr wirksam werden, unv ... >>> zum Beitrag

Tätigkeitsmerkmale für Kirchenmusiker*innen…
11-09-2025 | Georg Souvignier
Die Tätigkeitsmerkmale für Kirchenmusiker*innen wurden ergänzt und überarbeitet. Hintergrund ist der Strukturwandel im kirchenmusikalischen Dienst. >>> zum Beitrag
Regional-KODA NW
Zusammensetzung
Die Kommission ist paritätisch besetzt mit je 15 Vertreterinnen und Vertretern der Dienstgeber und der Mitarbeitenden. Letztere werden in einer Urwahl von den ca. 60.000 Wahlberechtigen gewählt – drei je (Erz-)Diözese.

Artikel 9 Grundordnung
Gestaltung der Arbeitsbedingungen im kirchlichen Dienst
…
(2) Die Zusammenarbeit in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen ist durch das Konsensprinzip geprägt; Beschlüsse bedürfen einer qualifizierten Mehrheit. Die Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeitenden in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen sind durch unmittelbare oder mittelbare demokratische Wahl legitimiert.
(3) Interessengegensätze zwischen Dienstgebern und Mitarbeitenden bei der Festlegung kirchlicher Arbeitsvertragsbedingungen sollen durch Verhandlung und wechselseitiges Nachgeben gelöst werden. Streik und Aussperrung widersprechen diesem Grunderfordernis und scheiden daher aus. …





