Sondersitzung der Regional-KODA am 14. Dezember 2021

Die Kommission zur Ordnung diözesanen Arbeitsvertragsrechts der (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen (Regional-KODA NW) hat am 14. Dezember 2021 eine Sondersitzung durchgeführt (pandemiebedingt per Videokonferenz) und einen Beschluss gefasst. Der Beschluss steht wie immer unter dem Vorbehalt der Inkraftsetzung durch die Diözesanbischöfe sowie redaktioneller Änderungen.

Verlängerung der Anlage 32 KAVO (Kurzarbeit) bis zum 30. Juni 2022

Entgegen der Erwartung noch vor kurzer Zeit muss festgestellt werden, dass sich die Pandemielage wieder deutlich verschärft hat. Dies macht sich insbesondere im Bereich der kirchlichen Tagungs- und Gästehäuser bemerkbar, die über zunehmende Stornierungen – zum Teil über den März 2022 hinaus – berichten. Daher besteht in der Praxis ein Bedarf daran, die Anlage 32 KAVO über den 31. Dezember 2021 hinaus zu verlängern. Mit dem heutigen Beschluss der Regional-KODA wird die Geltungsdauer der Anlage 32 KAVO bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Eine inhaltliche Änderung der Anlage 32 KAVO wurde nicht vorgenommen.

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