Dienstgeber-Schnellbrief zur Sitzung der Regional-KODA am 23. März 2022

Die Kommission zur Ordnung diözesanen Arbeitsvertragsrechts der (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen (Regional-KODA NW) hat am 23. März 2022 eine Sitzung durchgeführt (pandemiebedingt per Videokonferenz) und Beschlüsse gefasst. Die Beschlüsse stehen wie immer unter dem Vorbehalt der Inkraftsetzung durch die Diözesanbischöfe sowie redaktioneller Änderungen.

Aktualisierung der Tabellen in den Anlagen 21 + 29 KAVO zum 1. April 2022
(Stundenentgelte, Zeitzuschläge und Überstundenentgelte)

In ihrer Sitzung am 6. Oktober 2021 hatte die Regional-KODA die Tarifsteigerung um weitere 1,8 % zum 1. April 2022 aus dem Tarifabschluss zum TVöD-VKA für die KAVO übernommen. Zu diesem Zeitpunkt lagen der Regional-KODA aber allein die Gehaltstabellen (Tabellenentgelte) zur Anlage 5 KAVO (EG-Tabelle) und zum Anhang 2 der Anlage 29 KAVO (S-Tabelle) vor. Es fehlten die für die Anlagen 21 und 29 KAVO benötigten Tabellen für die Stundenentgelte, Zeitzuschläge und Überstundenentgelte für die Zeit ab dem 1. April 2022. Nachdem diese Tabellen zwischenzeitlich zur Verfügung gestellt wurden, hat die Regional-KODA gestern die Aktualisierung dieser Tabellen zum 1. April 2022 beschlossen.

Kath. Medienhaus in Bonn (Anlage 30 KAVO)

Die Regional-KODA hat die Übernahme des Gehalts- und Honorartarifvertrags Tageszeitungen 2022 vom 22. Februar 2022, der Redakteure und Volontäre betrifft, beschlossen. Mit Blick auf die sonstigen Mitarbeiter im Sinne des § 4 Anlage 30 KAVO wurde aus dem Tarifabschluss für die Angestellten in den Verlagen von Tageszeitungen in Nordrhein-Westfalen vom 2. März 2022 zunächst nur die Coronaprämie übernommen. Mit der Übernahme der weiteren Bestandteile des Tarifabschlusses für die Angestellten wird sich die Regional-KODA zeitnah befassen.

Wahl des Vermittlungsausschusses und des Schlichters

Die Regional-KODA hat auf Vorschlag der Mitarbeiterseite Frau Gabriele Seidich und auf Vorschlag der Dienstgeberseite Herrn Hans-Georg Pfeiffer zu Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses der Kommission gewählt. Die Wahl gilt für diese Amtsperiode. Frau Seidich gehörte von 1983 bis 2019 der Mitarbeiterseite der Regional-KODA Nordrhein-Westfalen ununterbrochen an und war dort langjähriges Vorstandsmitglied. Sie war Verwaltungsmitarbeiterin des Bistums Essen und lebt seit 2019 im Ruhestand. Herr Hans-Georg Pfeiffer ist beruflich als Vorsitzender Richter am Landgericht Münster tätig. Herr Pfeiffer ist bereits seit 2017 einer der beiden Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses der Regional-KODA.

Beisitzende Mitglieder des Vermittlungsausschusses sind:

Aus den Dienstgeber-Kreisen:

• Herr Werner Klebingat (Bistum Aachen), Stv. Herr Diethelm Schaden (Bistum Münster)
• Herr Dr. Martin Böckel (Erzbistum Köln), Stv. Herr Frank Rosenberger (Erzbistum Paderborn)
• Herr Ulrich Hörsting (Bistum Münster), Herr Marcus Baumann-Gretza (Erzbistum Paderborn).

Aus den Mitarbeiter-Kreisen:

• Frau Margret Nowak (Bistum Münster), Stv. Frau Michaela Becks (Bistum Münster)
• Herr Dr. Georg Souvignier (Bistum Aachen), Stv. Frau Elena Krisp (Bistum Essen)
• Herr Ulrich Richartz (Bistum Münster), Stv. Frau Ruth Hochgürtel (Bistum Münster).

Zum Schlichter der Regional-KODA wählte die Kommission Herrn Dr. Jochen Kreitner, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Köln. Herr Dr. Kreitner übte diese Funktion bereits in der vergangenen Amtsperiode aus. Der Schlichter kommt gemäß § 21a KODA-Ordnung dann zum Einsatz, wenn ein Vermittlungsverfahren mit der Feststellung abgeschlossen wird, keinen Vermittlungsvorschlag unterbreiten zu können oder das Verfahren zur ersetzenden Entscheidung mit der Feststellung abgeschlossen wird, keinen Vermittlungsspruch treffen zu können.

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